Ausarbeitung und Einreichung von Anmeldungen bei nationalen inländischen (z.B. DPMA, München) und ausländischen Patentämtern (z.B. US, JP), beispielsweise auch beim Europäischen Patentamt (EPA, München) oder bei der Internationalen Behörde (WIPO, Genf), im Rahmen von PCT-Anmeldungen.
Unterstützung bei den jeweiligen Patentbehörden während des amtlichen Eintragungs- und Erteilungsverfahrens entsprechender Schutzrechte.
Verteidigung der Schutzrechte gegen Angriffe Dritter (z.B. Einspruchs-, Nichtigkeits- und Löschungsverfahren).
Verwaltung/Aufrechterhaltung der Schutzrechte inkl. Einzahlung in- und ausländischer Gebühren.
Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen und Unterstützung bei der Abwehr von Verletzungsvorwürfen.
Erstellung von Verträgen zur Regelung, Beseitigung und Vermeidung vorhandener oder zukünftiger Kollisionsfälle sowie zur Verwertung von Schutzrechten (z.B. Lizenzverträge, Schutzrechtskaufverträge).
Dann rufen Sie uns an, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.