Einreichung von Anmeldungen bei nationalen inländischen (z.B. DPMA, München) und ausländischen Patentämtern, beispielsweise auch bei der EU-Behörde (EUIPO, Alicante, Spanien) oder bei der Internationalen Behörde (WIPO, Genf).
Unterstützung bei den jeweiligen Patentbehörden während des amtlichen Eintragungsverfahrens entsprechender Schutzrechte.
Verteidigung des Schutzrechts gegen Angriffe Dritter (z.B. in Widerspruchs-, Nichtigkeits- und Löschungsverfahren).
Verwaltung/Aufrechterhaltung der Schutzrechte inkl. Einzahlung in- und ausländischer Gebühren.
Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen und Unterstützung bei der Abwehr von Verletzungsvorwürfen.
Erstellung von Verträgen zur Regelung, Beseitigung und Vermeidung vorhandener oder zukünftiger Kollisionsfälle sowie zur Verwertung von Schutzrechten (z.B. Lizenzverträge, Schutzrechtskaufverträge).
Dann rufen Sie uns an, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.